Die Angebote der ALU-SOMMER GmbH gelten als freibleibend und unverbindlich. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Montage erhöhen, ist die ALU-SOMMER GmbH berechtigt, die Preise anzupassen. Die Entsorgung von Altmaterial ist nicht von den Preisen umfasst, die fachgerechte Entsorgung hat seitens des Vertragspartners auf eigene Kosten zu erfolgen. Sind keine anderen Zahlungsziele vereinbart, ist ein Drittel des Entgeltes bei Abschluss des Vertrages, ein Drittel nach Leistungsbeginn und ein Drittel nach Beendigung der Leistung zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nur berechtigt, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde. Regieleistungen und nicht mit Pauschalen abgegoltener Materialeinsatz werden am Monatsende zusätzlich verrechnet.
Zahlungen an die ALU-SOMMER GmbH werden im Zweifel auf die jeweils älteste offene Schuld und zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ist der Vertragspartner mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug so kann die ALU-SOMMER GmbH die vereinbarte Leistung bzw. Ware bis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners zurückbehalten oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden seitens der ALU-SOMMER GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verrechnet. Kosten, die der ALU-SOMMER GmbH durch Einbringlichmachung und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ihrer Forderung entstehen, sind seitens des Vertragspartners zu tragen. Wird die Ware bzw. Leistung vom Vertragspartner nicht übernommen ist ALU-SOMMER GmbH vorbehaltlich ihrer sonst zustehenden Rechte berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern.